Kurswahlen Oberstufe am GBE
Die Kurswahlen für die Oberstufe am GBE werden seit dem Abiturjahrgang 2018 softwaregestützt in der Schule durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass eine automatische Plausibilitätsprüfung während der Wahl erfolgt und die Daten der Schülerwahlen direkt in das Verwaltungsprogramm übernommen werden können.
Wer seine Wahl probeweise durchführen möchte kann hier eine Testwahl durchführen. Hierbei ist zu beachten, dass die endgültigen Wahlmöglichkeiten zum Zeitpunkt der offiziellen Wahl von der Testwahl abweichen können.
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler ausführlich über die Kurswahlen für die Oberstufe informiert. Bei Fragen können sich Eltern und Schüler natürlich jederzeit an die Oberstufenkoordinatoren Frau Riepe und Herrn Wieneke wenden.
Folgende Checkliste gibt eine Hilfestellung. Das Programm überprüft die folgenden Punkte automatisch. Auf der rechten Seite werden die noch nicht erfüllten Bedingungen einer gültigen Wahl angezeigt:
- Jeder Schüler/jede Schülerin entscheidet sich für einen der vier an unserer Schule
angebotenen Schwerpunkte. - Auf der Grundlage der beiden Übersichten „Belegungsverpflichtungen“ und
„Einbringungsverpflichtungen“ werden die für den jeweiligen Schwerpunkt zu belegenden
Kurse gewählt. Die Übersichten sind auch über die Homepage der Schule zu erhalten. - Unter den Prüfungsfächern müssen mindestens zwei Kernfächer (De, En, Fr, La, Ma) sein.
Es müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt sein
(A: De, En, Fr, La; B: PW, Ge, Ek, Rp; C: Ma, Ph, Ch, Bi). - Jeder Schüler/jede Schülerin muss im individuellen Durchschnitt mindestens 32 Wochenstunden
Unterricht belegen. - Es müssen zum Abitur 32-36 Schulhalbjahresergebnisse (ab Abiturjahrgang 2018) eingebracht werden.
- Für den gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt gilt: Die beiden Kurse im „7. Fach“
(also die weitere Fremdsprache oder die weitere Naturwissenschaft) müssen eingebracht
werden. - Wer Sport als Prüfungsfach (P5) anwählt, muss alle bezüglich der Prüfungsfächer an
die Aufgabenfelder und Kernfächer gestellten Bedingungen mit den ersten vier
Prüfungsfächern erfüllen. Eines der übrigen Fächer muss so betrieben werden, dass es
fünftes Prüfungsfach werden kann, falls der Schüler nicht mehr sportfähig ist. - Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht sportfähig ist, muss für Sport ein Ersatzfach
anwählen.